Mein letztes Schreiben mit Datum
vom 27.01.2026 !
Zugegeben. Schon ein heftig verworrenes Layout ...
Aber die Frage wegen der "Leuchtturmprojekt-Roadmap 2026" war doch einigermaßen klar artikuliert ? + !
Und ich habe doch nun wirklich nicht gedrängelt. Oder ???
Gestatten Sie mir in dem Zusammenhang ein paar Anmerkungen
dazu !
Rahmen für den kollektiven Rechtsschutz (Kollektivklagen)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=LEGISSUM:090402_1
Empfehlung der Kommission vom 11. Juni 2013 Gemeinsame Grundsätze für kollektive Unterlassungs- und
Schadensersatzverfahren in den Mitgliedstaaten bei Verletzung von durch Unionsrecht garantierten Rechten
https://eur-lex.europa.eu/eli/reco/2013/396/oj/deu
WAS IST DER ZWECK DIESER EMPFEHLUNG?
Sie beschreibt eine Reihe gemeinsamer nicht verbindlicher Grundsätze für nationale kollektive
Rechtsschutzverfahren.
Ihr Ziel ist, Bürgern und Unternehmen zu ermöglichen, ihre im Rahmen des Rechts der Europäischen Union (EU)
gewährten Rechte durchzusetzen, wenn diese verletzt wurden. Diese Rechtsschutzverfahren sollen in verschiedenen
Bereichen wie z. B. im Verbraucherschutz, Wettbewerb, Umweltschutz und Finanzdienstleistungen zur Verfügung
stehen, in denen das EU-Recht Bürgern und Unternehmen Rechte garantiert.
Ein Praxisleitfaden - Inklusive Beteiligung für die Erstellung kommunaler Klimaanpassungskonzepte . . .
https://pubdata.leuphana.de/server/api/core/bitstreams/49420b78-dcc6-469f-8dd7-c256398f6c0c/content
Klimaschutz als kommunale Pflichtaufgabe
https://opal.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMI18-143.pdf
Klimaschutz und Klimaanpassung als Pflichtaufgabe
https://www.staedtetag.de/.../diskussionspapier-klimaschutz-klimaanpassung-pflichtaufgabe-2024-2.pdf
Welche Beteiligungsmethoden können Bürgerinnen und Bürger zur Vorsorge aktivieren?
https://www.umweltbundesamt.de/.../uba-dialog_beteiligungsmethoden_klimaanpassung_ergebnispapier.pdf
Beteiligung und Mitwirkung im kommunalen Klimaschutz
https://www.klimaschutz.de/sites/default/files/Beteiligung_Klimaschutz_Klima-KomPakt%20barrierefrei_1.pdf
Das Berücksichtigungsgebot im Klimaanpassungsgesetz des Bundes
https://zentrum-klimaanpassung.de/.../2025-06/ZKA_Handout zum Berücksichtungsgebot_§ 8 KAnG.pdf
Das Klimaanpassungsgesetz (KAnG)
https://www.bundesumweltministerium.de/themen/klimaanpassung/das-klimaanpassungsgesetz-kang
Andere Sache. Bzw. ja eigentlich doch immer
wieder das Gleiche ...
Derzeit bin ich gerade mit einer Patentanmeldung für 'Sand' vollends im „Beschäftigungsdrang/zwang“.
Ursprünglich resultiert das auf einem Konzept von (ca.) 1995. So benannt als 'Solaris'. Geoengineering.
Und bei diesem Rechtsanspruch für 'modifizierten Wüstensand' geht es wirklich voll in's Eingemachte !.
Technische Funktionsweise Sand-Alchemie + automatisierte Wüstenfabriken !
09:10 Projekt_Solaris_06_DE.mp4
(((08:17 Projekt_Solaris_07_DE.mp4)))
(((06:48 Projekt_Solaris_Terraforming.mp4)))
((( 17:27 Mit_Wuestensand_und_Diktatoren_die_Welt_retten.mp3
)))
Etwas zu lesen dazu ? + !
((( SOLARIS_ANALYSIS_TEMP.html )))
https://humanearthling.org/book/solaris/SOLARIS_STORYLINE_01.pdf (=
Nett als SciFi eingepackt ! )
Das bekommt jetzt (auch) die DESERTEC Foundation, der Club of Rome, und Dii Desert Energy in Dubai.
Und natürlich auch unser 'Klimaanpassungsmanager', Herr Luka Kuhn, hier bei uns im Landkreis Kusel ...
Vielleicht, dass man sich dann bei dem ganz real bestehendem Klimanotstand über Bürgerbeteiligung
unterhalten kann.
Herr Simon ! Können Sie sich vielleicht jetzt vorstellen wie sehr mir als so
benannter 'Kunde' im „Konstrukt Hartz / Grundsicherung“ das 'Leben ohne Würde' und insoweit natürlich auch diese 'gleichberechtigte Teilhabe',
welche meiner Person ja nun einmal ganz grundlegend seit Jahrzehnten verweigert wird,
mittlerweile völlig auf den 'Keks' geht !!!.
UND JA. Auch das bekommt Herr Lukas Kuhn nun Heute in sein Postfach !
citizennet.de/kusel/00_POST_00/public_coop_20260423_KV_KUSEL.html
Etwas Kritik zu dem 'Klimabeschluss 2021' des BVerfG unten im PopUP . . .
Und das hier ist das heutige Schreiben ! Auch Online nett eingepackt . . .
citizennet.de/kusel/00_POST_00/public_coop_20260507_LK_KUSEL.html
Das bisher letzte Schreiben an das Sozialgericht in Speyer . . .
Nur, wenn es Sie wirklich ganz brennend interessiert !!!
=> sozialgericht_speyer_20260428_teilhabe_klage_querulanzia_02.pdf
<=
Nach einer (geradezu asketisch knappen) Einleitung von ein paar Seiten [ A ] zum PKH-Antrag und [ B ] den ausstehenden
Zahlungen der Kreisverwaltung Kusel komme ich dann über Patente (~ Geistiges
Eigentum im Sinne des GG Art. 14 + auch 'Wüstensand als gebrauchsfähigen Baustoff' ~); meiner Selbstständigkeit
bzw. freiberuflichen Berufsausübung, und natürlich dieser selbst bestimmten Lebensführung, so definiert als
„Teilhabe (pp)“; zu einem sinnigen Antrag auf Seite 3 in der Mitte. Bei [ C ] geht es um die vollumfängliche
Sicherstellung eines 'psycho-sozio-kulturellem Existenzminimum (PSK-EM)' basierend auf dem in der Medizin
allgemein anerkannten „Biopsychosoziale Modell von Gesundheit und Krankheit“.
[ D ] thematisiert diese Sachaufklärungspflicht und den Amtsermittlungsgrundsatz, i.d.S. dann auch die Staatshaftung
bzw. Amtshaftpflicht, was so betrachtet auch für die Verantwortlichen der Kreisverwaltung und des Landkreis
Kusel durchaus von vitalem Interesse sein sollte.
[ E ] AOK !
Hiermit erhebe ich Untätigkeitsklage gegen die AOK wegen der nunmehr seit 2019
andauernden Verweigerung eines gesetzlich vorgeschriebenen Krankenversicherungsschutz.
Rechtsgrundlage ist die Auffangversicherungspflicht nach § 5 Abs.1 Nr.13 SGB V in der GKV.
Meine Frage an Sie, Herr Richter Balmert. Erstinstanzlich ist da ja das LSG RLP zuständig ? !
Reiche ich nun die Klage beim SG Speyer bzw. beim Landessozialgericht in Mainz ein ??? + !
Und so eine Untätigkeitsklage dauert. Ich bin da ja nun
wirklich kein Einzelfall (lt. den Sozialverbänden sind da mehrere Hunderttausend vom gleichen 'Schicksal'
Betroffene). Und da das LSG in der Vergangenheit schon mehrfach entsprechende Rechtsbegehren vollkommen
ignoriert hatte geht das anzunehmend via Bundessozialgericht auch gleich hoch zum BVerfG. Und damit wir da nicht
weiter auf handschriftlich verfasste Behandlungsscheine angewiesen sind muss ich für diesen Zeitraum (=>
Zumal ja eine Versicherungspflicht seitens der AOK anzunehmend bzw. mit einiger Sicherheit besteht ! <=) auf
die Ausstellung einer 'elektronischen Gesundheitskarte' für diesen Zeitraum bestehen.
UND JA. Das beantrage ich dann in aller Form nochmals bei Ihrer Behörde !
UND JA. Neben der
AOK ist das LSG und auch die Kreisverwaltung Kusel dabei Beklagte. Und diese 'EGK' ist dann (u.A.) Teil des
Verfahren, schon um eine Fortsetzung dieser seit Jahren andauernden Diskriminierung meiner Person zukünftig
während der Dauer dieses Verfahren zu vermeiden.
[ F ] Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung !
[ G ] BESCHWERDE
Und diese Beschwerde ist wirklich die (abschließende) Krönung dieses Schreiben an das SG Speyer . . .
AUSZUG: «« Unter einem Eingriff in dieses 'Rechtsgefüge' ist somit jede
Verkürzung / Beschneidung des geltenden Schutzbereich „ effektiver Rechtsschutz “ bei dieser „Teilhabe (pp)“ zu
verstehen ! »»
Hochachtungsvoll + MfG
Arno Wagener
THE END